Seit Januar 2002 darf die Finanzverwaltung die mit DV-Systemen erstellten Daten der Buchführung, der Auftragsverwaltung, der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Anlagenbuchführung usw. mittels Datenzugriff prüfen.
GDPdUmaxx hilft bei der Integration dieser Schnittstelle in Ihre Anwendung bzw. auch als eigenständige Anwendung für beliebige Systeme
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